Informationen für Lernende, Schüler und Eltern
Definition und Bestimmungen
Im Qualifikationsverfahren (QV) wird festgestellt, ob die lernende bzw. die kandidierende Person die für eine erfolgreiche Berufstätigkeit erforderlichen Handlungskompetenzen erworben hat.
Das praktische QV wird als vorgegebene praktische Arbeit (VPA) abgelegt.
Die nachstehende Übersicht in den Ausführungsbestimmungen zum QV stellt für sämtliche Qualifikationsbereiche die Prüfungsform, die Erfahrungsnote, die Positionen, die jeweiligen Gewichtungen, die Fallnoten (Noten, welche genügend sein müssen) sowie die Bestimmungen zur Rundung der Noten gemäss Bildungsverordnung dar.
Übersicht über die Qualifikationsbereiche und Erfahrungsnote sowie Rundung der Noten bei vorge-gebener praktischer Arbeit (VPA):
Notenformulare
Das Notenformular für das Qualifikationsverfahren und die zur Berechnung der Erfahrungsnote erforderlichen Notenblätter sind unter https://qv.berufsbildung.ch abrufbar.